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Der Abdruck dieses Textes (4434 Zeichen) ist bei Quellenangabe: "onpra.de / Stefanie Kubosch" honorarpflichtig ! Pflichtbeleg und Abrechnung an:
Urheber: Stefanie Kubosch
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Titel: Kosten für Kindergarten sind Mehrbedarf | Kurzinhalt: Der Bundesgerichtshof hat in einer bislang unveröffentlichten Entscheidung beschieden, dass die Kosten für die Kinderbetreuung in Kindergarten und Kindertagesstätte nicht im Regelunterhalt enthalten sind und als Mehrbedarf geltend zu machen sind.
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